Die italienische Internetseite „
Messa in latino“ berichtete, einige Bischöfe hätten bei der Außerordentlichen Generalversammlung der Italienischen Bischofskonferenz im November 2018 das Motu proprio Summorum Pontificum von Benedikt XVI. angegriffen und für ungültig erklärt.
Gemäß dem
Artikel von „Messa in latino“ hat Erzbischof Carlo Roberto Redaelli, Bischof von Gorizia (Görz im Nordosten Italiens an der Grenze zu Slowenien), argumentiert, daß das Meßbuch von Johannes XXIII. durch Papst Paul VI. aufgehoben wurde. Da die Behauptung von Papst Benedikt XVI. im Motu proprio
Summorum Pontificum, daß das Meßbuch Johannes XXIII. nie aufgehoben worden sei, falsch ist, beruhe das Motu proprio
Summorum Pontificum auf einer unzutreffenden Rechtsgrundlage und sei deshalb insofern nichtig, als es die Gültigkeit des Meßbuchs Johannes XXIII. bis in die Gegenwart feststellt. Aus diesem Grund sei das Motu proprio ein juristischer „non-sense“ und die „tridentinische“ Liturgie sei vom Motu proprio nie legitim wiedereingerichtet worden und sei folglich nicht freigegeben.
Die Verfasser des Artikels antworten als Juristen: Selbst wenn die Prämisse des Motu proprio, daß die alte Liturgie nie aufgehoben worden sei, falsch wäre, ist die Tatsache entscheidend, daß das Motu proprio einen unbestreitbaren Gesetzeszweck (ratio legis) hat: Die außerordentliche Form soll von nun an frei verwendet werden dürfen (in Privatmessen immer und sonst auf Verlangen einer stabilen Gruppe von Meßbesuchern). Abgesehen davon zeigt das Faktum, daß es vor dem Motu proprio erlaubt war, mit einem Indult die außerordentliche Form zu feiern, daß die Voraussetzung, von der Papst Benedikt XVI. ausging, nicht falsch war. Die Kritik von Erzbischof Redaelli hat also, selbst wenn sie begründet wäre (was sie nicht ist), keinen Einfluss auf das seit 2007 geltende Recht.
„
Messa in latino“ hat einen weiteren Artikel, veröffentlicht, in dem ein Kirchenrechtler auf die Angriffe auf das Motu Proprio
Summorum Pontificum antwortet:
„Summorum Pontificum ist sowohl ein allgemeines als auch ein spezielles kirchliches Gesetz, welches rechtskräftig, gültig und wirksam ist. Es ist kanonisch errichtet.“
Sie finden hier die
Deutsche Übersetzung und die
Englische Übersetzung der
Italienischen Originalversion.